Externe Fachkraft
für Arbeitssicherheit –
Rechtssichere Beratung
und Betreuung


Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Viele Unternehmen stellen sich die Frage: Welche Pflichten habe ich in der betrieblichen Arbeitssicherheit? Wie berechnet sich der Betreuungsaufwand? Muss ich selbst alle Dokumentationen erstellen? Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) betreuen wir Sie rechtssicher nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Neben der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Geschäftsführern ist auch die Bestellung eines Betriebsarztes erforderlich. Hier arbeiten wir von Peerform mit regionalen Betriebsärzten zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz zu bieten. Wenn bei Ihnen eine „Überprüfung in Sachen Arbeitssicherheit" durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder die Bezirksregierung ansteht, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, wie sich der Betreuungsaufwand für Ihr Unternehmen berechnet.
Essenzielle Arbeitsschutz-Maßnahmen für Ihr Unternehmen
Ein umfassender betrieblicher Arbeitsschutz ist essenziell, um Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch gezielte Arbeitsschutz-Maßnahmen lassen sich Arbeitsunfälle reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessern. Unternehmen müssen dabei zahlreiche Vorschriften im Arbeitsschutz beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nachfolgend erfahren Sie, welche Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind und wie Sie diese effizient umsetzen.

Essenzielle Arbeitsschutz-Maßnahmen für Ihr Unternehmen
Ein umfassender betrieblicher Arbeitsschutz ist essenziell, um Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch gezielte Arbeitsschutz-Maßnahmen lassen sich Arbeitsunfälle reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessern. Unternehmen müssen dabei zahlreiche Vorschriften im Arbeitsschutz beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nachfolgend erfahren Sie, welche Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind und wie Sie diese effizient umsetzen.
Folgende Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben:
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen, damit Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz stets gesetzeskonform aufgestellt ist.
Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
Um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu gewährleisten, gibt es in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Unternehmen müssen die Anforderungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit einhalten, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen auszuschließen. Eine zentrale Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Ergänzend dazu regelt die DGUV Vorschrift 2 die Art und den Umfang der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie diese effizient umsetzen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Die Aufgaben dieser Fachkräfte umfassen insbesondere:
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DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung
Die DGUV V2 regelt den Umfang der Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Die Einteilung erfolgt in Betreuungsgruppen, die sich nach der Wirtschaftszugehörigkeit (WZ-Code) des Unternehmens richten.
Ein Beispiel:
- • Eine CNC-Dreherei mit 25 Mitarbeitern fällt unter die Betreuungsgruppe Il mit einem Betreuungsaufwand von 1,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
- • Daraus ergibt sich ein Jahresstundenkontingent von 30 Stunden, wovon 24 Stunden auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 6 Stunden auf die betriebsspezifische Betreuung entfallen.
- • Die Kosten für diese Betreuung belaufen sich auf 75,00 € pro Stunde, wodurch das Unternehmen pro Jahr insgesamt 2.250 € für den Arbeitsschutz investieren muss.
Arbeitgeber müssen sich dieser Verpflichtungen bewusst sein, um rechtliche Konsequenzen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
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Häufige Mängel bei Arbeitsschutz-Prüfungen
Eine Arbeitsschutz-Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder die Bezirksregierung kann erhebliche Mängel im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufdecken. Viele Unternehmen sind sich der gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig bewusst und riskieren dadurch Bußgelder oder sogar Betriebsstilllegungen. Typische Mängel im Arbeitsschutz betreffen fehlende Dokumentationen, unzureichende Unterweisungen oder nicht nachgewiesene sicherheitstechnische Betreuungen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen die häufigsten Mängel, die bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft festgestellt werden – und wie Sie diese vermeiden können.
Ihr Ablauf mit Peerform – So läuft unsere Zusammenarbeit
Eine unangekündigte Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung kann für Unternehmen weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn Mängel im Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit festgestellt werden. Oftmals führen fehlende Dokumentationen oder unzureichende Schutzmaßnahmen zu Bußgeldern oder Auflagen.
Doch keine Sorge – Peerform bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe bei einer unangekündigten Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf einer unangekündigten Prüfung, unterstützen bei der Behebung von Mängeln und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen nachhaltig rechtskonform aufgestellt ist.
Ihr Partner für Arbeitssicherheit -
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Peerform bietet Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit.
Nutzen Sie unser Know-how, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen.
Senden Sie uns gerne Ihr Anliegen über das nachfolgende Kontaktformular, oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 173 29 62 182 und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihrer kostenfreie Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie finde ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Welche Pflichten hat ein Unternehmen in der Arbeitssicherheit?
Arbeitsschutz für kleine Unternehmen – Was muss ich beachten?
Welche Behörden dürfen mein Unternehmen in Sachen Arbeitssicherheit überprüfen?
Welche Dokumente verlangt die Berufsgenossenschaft?
Können Sie mir die Unterlagen einmalig erstellen, sodass sich die Sache danach erledigt hat?
Ich bin seit 30 Jahren mit meinem Unternehmen auf dem Markt und die Berufsgenossenschaft war noch nie bei mir. Warum sollte sich das jetzt ändern?
Allerdings kommt es häufig vor, dass, wenn eine erste Prüfung stattgefunden hat, in den Folgejahren weitere Kontrollen erfolgen – besonders wenn zuvor wenig in den Arbeitsschutz investiert wurde.