Externe Fachkraft
für Arbeitssicherheit –
Rechtssichere Beratung
und Betreuung

Ein Mitarbeiter beim Schweißen mit einem Schutzschirm
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Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Viele Unternehmen stellen sich die Frage: Welche Pflichten habe ich in der betrieblichen Arbeitssicherheit? Wie berechnet sich der Betreuungsaufwand? Muss ich selbst alle Dokumentationen erstellen? Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) betreuen wir Sie rechtssicher nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Neben der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Geschäftsführern ist auch die Bestellung eines Betriebsarztes erforderlich. Hier arbeiten wir von Peerform mit regionalen Betriebsärzten zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz zu bieten. Wenn bei Ihnen eine „Überprüfung in Sachen Arbeitssicherheit" durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder die Bezirksregierung ansteht, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, wie sich der Betreuungsaufwand für Ihr Unternehmen berechnet.

Essenzielle Arbeitsschutz-Maßnahmen für Ihr Unternehmen

Ein umfassender betrieblicher Arbeitsschutz ist essenziell, um Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch gezielte Arbeitsschutz-Maßnahmen lassen sich Arbeitsunfälle reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessern. Unternehmen müssen dabei zahlreiche Vorschriften im Arbeitsschutz beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nachfolgend erfahren Sie, welche Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind und wie Sie diese effizient umsetzen.

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Essenzielle Arbeitsschutz-Maßnahmen für Ihr Unternehmen

Ein umfassender betrieblicher Arbeitsschutz ist essenziell, um Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch gezielte Arbeitsschutz-Maßnahmen lassen sich Arbeitsunfälle reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessern. Unternehmen müssen dabei zahlreiche Vorschriften im Arbeitsschutz beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nachfolgend erfahren Sie, welche Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind und wie Sie diese effizient umsetzen.

Folgende Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben:

Sicherheitsbeauftragter ab 20 Mitarbeitern erforderlich
Quartalsweise Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen
Mindestens ein jährlicher Vor-Ort-Termin bei Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen, damit Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz stets gesetzeskonform aufgestellt ist.

Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu gewährleisten, gibt es in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Unternehmen müssen die Anforderungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit einhalten, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen auszuschließen. Eine zentrale Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Ergänzend dazu regelt die DGUV Vorschrift 2 die Art und den Umfang der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie diese effizient umsetzen.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):

Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Die Aufgaben dieser Fachkräfte umfassen insbesondere:

Beratung des Arbeitgebers zu Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz
Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Mitwirkung bei Unterweisungen und Schulungen zur Arbeitssicherheit
Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben

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DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung

Die DGUV V2 regelt den Umfang der Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Die Einteilung erfolgt in Betreuungsgruppen, die sich nach der Wirtschaftszugehörigkeit (WZ-Code) des Unternehmens richten.

Ein Beispiel:

  • • Eine CNC-Dreherei mit 25 Mitarbeitern fällt unter die Betreuungsgruppe Il mit einem Betreuungsaufwand von 1,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
  • • Daraus ergibt sich ein Jahresstundenkontingent von 30 Stunden, wovon 24 Stunden auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 6 Stunden auf die betriebsspezifische Betreuung entfallen.
  • • Die Kosten für diese Betreuung belaufen sich auf 75,00 € pro Stunde, wodurch das Unternehmen pro Jahr insgesamt 2.250 € für den Arbeitsschutz investieren muss.

Arbeitgeber müssen sich dieser Verpflichtungen bewusst sein, um rechtliche Konsequenzen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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Häufige Mängel bei Arbeitsschutz-Prüfungen

Eine Arbeitsschutz-Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder die Bezirksregierung kann erhebliche Mängel im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufdecken. Viele Unternehmen sind sich der gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig bewusst und riskieren dadurch Bußgelder oder sogar Betriebsstilllegungen. Typische Mängel im Arbeitsschutz betreffen fehlende Dokumentationen, unzureichende Unterweisungen oder nicht nachgewiesene sicherheitstechnische Betreuungen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen die häufigsten Mängel, die bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft festgestellt werden – und wie Sie diese vermeiden können.

Fehlender Nachweis der sicherheitstechnischen Betreuung.
Unsere vertragliche Zusammenarbeit deckt diesen Bereich ab.
Fehlender betriebsärztlicher Betreuungsnachweis
Wir koordinieren Betriebsärzte für Sie.
Fehlende Unterweisungsnachweise im Arbeitsschutz.
Sie müssen Ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz unterweisen. Diese Unterweisung muss dokumentiert und unterschrieben werden
Keine Gefährdungsbeurteilung (GFB)
Gefährdungsbeurteilungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie erfassen alle Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb. Peerform erstellt diese individuell für Sie.
Prüfnachweise für elektrische Geräte, Firmenfahrzeuge und Maschinen fehlen.
Beispiel: DGUV Vorschrift 3 (E-Check) für elektrische Anlagen, DGUV Vorschrift 70 für Firmenfahrzeuge.

Ihr Ablauf mit Peerform – So läuft unsere Zusammenarbeit

Eine unangekündigte Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung kann für Unternehmen weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn Mängel im Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit festgestellt werden. Oftmals führen fehlende Dokumentationen oder unzureichende Schutzmaßnahmen zu Bußgeldern oder Auflagen.

Doch keine Sorge – Peerform bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe bei einer unangekündigten Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf einer unangekündigten Prüfung, unterstützen bei der Behebung von Mängeln und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen nachhaltig rechtskonform aufgestellt ist.

  • 1. Unangekündigte BG-/Behördenprüfung

    Falls Dokumentationen fehlen, erhalten Sie ein Mängelschreiben.

  • 2. Kontaktaufnahme mit Peerform

    Nach Vertragsschluss übermitteln Sie uns das Mängelschreiben

  • 3. Vor-Ort-Termin & Betriebsanalyse

    Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze und ermitteln die erforderlichen Maßnahmen.

  • 4. Erstellung der fehlenden Dokumentationen

    Peerform übernimmt die komplette Erstellung der Dokumente.

  • 5. Besprechung & Vorbereitung auf die Nachprüfung

    Wir beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.

  • 6. Dauerhafte Betreuung & Compliance-Sicherung

    Optionale langfristige Zusammenarbeit.

Ihr Partner für Arbeitssicherheit -
Jetzt Kontakt aufnehmen!

Peerform bietet Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit.
Nutzen Sie unser Know-how, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen.

Senden Sie uns gerne Ihr Anliegen über das nachfolgende Kontaktformular, oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 173 29 62 182 und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihrer kostenfreie Erstberatung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie finde ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wir von Peerform bieten Ihnen eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.

Welche Pflichten hat ein Unternehmen in der Arbeitssicherheit?

Unternehmen müssen nach DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen sowie Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Schulungen durchführen.

Arbeitsschutz für kleine Unternehmen – Was muss ich beachten?

Die Gesetzgebung besagt, dass Sie als Arbeitgeber bereits ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter die gleichen Pflichten haben wie ein Konzernchef. Jeder Mitarbeiter soll sicher arbeiten und gesund nach Hause kommen. Alternativ können Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft über alternative Betreuungsformen wie das Unternehmermodell oder Kompetenzzentren informieren.

Welche Behörden dürfen mein Unternehmen in Sachen Arbeitssicherheit überprüfen?

Ihre zuständige Berufsgenossenschaft sowie die Bezirksregierung, die mit unterschiedlichen Dezernaten (z. B. für Logistik oder Nahrungsmittel) Kontrollen durchführen kann. Es gibt Fälle, in denen Unternehmen zeitgleich von beiden Instanzen geprüft wurden.

Welche Dokumente verlangt die Berufsgenossenschaft?

Dazu gehören u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle für Maschinen und betriebsärztliche Dokumentationen.

Können Sie mir die Unterlagen einmalig erstellen, sodass sich die Sache danach erledigt hat?

Nein, der Gesetzgeber sieht eine kontinuierliche Betreuung in der Arbeitssicherheit vor. Allerdings kann das Stundenkontingent in den Folgejahren reduziert werden.

Ich bin seit 30 Jahren mit meinem Unternehmen auf dem Markt und die Berufsgenossenschaft war noch nie bei mir. Warum sollte sich das jetzt ändern?

Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Aufsichtspersonen, daher werden nicht alle Unternehmen regelmäßig überprüft.
Allerdings kommt es häufig vor, dass, wenn eine erste Prüfung stattgefunden hat, in den Folgejahren weitere Kontrollen erfolgen – besonders wenn zuvor wenig in den Arbeitsschutz investiert wurde.

Ich zahle bereits hohe Beiträge an die BG. Warum fordert sie trotzdem noch zusätzliche Dokumentationen und kostenpflichtige Fortbildungen?

Als Unternehmer sind Sie selbst für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Die Berufsgenossenschaft berät, aber die Einhaltung bleibt Ihre Pflicht.

Ich zahle bereits hohe Beiträge an die BG für meine Mitarbeiter. Warum fordert sie trotzdem noch zusätzliche Dokumentationen und kostenpflichtige Fortbildungen?

Als Unternehmer sind Sie selbst für die Umsetzung der geltenden Arbeitsschutzgesetze verantwortlich. Die Berufsgenossenschaft kann Sie in dieser Rolle zwar beratend unterstützen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt jedoch Ihre Verpflichtung.